Versichertenkarte |
Die Krankenkassen unterteilen das Kalenderjahr in vier Behandlungszeiträume (=Quartale)
1. Quartal: 1. Januar bis 31. März
2. Quartal: 1. April bis 30. Juni
3. Quartal: 1. Juli bis 30. September
4. Quartal: 1. Oktober bis 31. Dezember
Zu Beginn eines jeden Quartals muss Ihre Chipkarte einmal "eingelesen" werden, danach können wir Ihnen Rezepte, Überweisungen etc.
für das laufende Quartal, ohne erneutes Vorlegen der Chipkarte, ausstellen.
Bitte bringen Sie also jeweils zu Beginn eines neuen Quartals Ihre Chipkarte mit. Sollten Sie am Quartalsbeginn einmal Ihre Chipkarte vergessen haben,
so reichen Sie diese bitte persönlich nach.
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